widersruchsverfahren gewonnen.düsseldorf - die eintragung der marke SABINE SCHUMACHER wurde 1999 bei dem europäischen markenpartentamt in alicante beantragt.
bereits kurz nach der markenanmeldung legte der
4-fache formel1 weltmeister michael schumacher widerspruch gegen die markenanmeldung ein. weitere einsprüche gab es nicht.
am 21.09.2001 hat das europäische markenpartentamt in alicante den widerspruch von michael schumacher mit
6-seitiger begründung zurückgewiesen.